Was tun, wenn ein Mensch verstorben ist?

 

Todesfall zu Hause:  Bitte rufen Sie zu allererst den Hausarzt oder gegebenenfalls den Notarzt an, damit dieser den Tod sicher feststellen und die Todesbescheinigung ausstellen kann. Erst danach dürfen wir kommen. Sie haben durchaus die Möglichkeit, den Verstorbenen zur persönlichen Abschiednahme noch längere Zeit (bis 36 Std.) im Haus zu behalten.

 

Todesfall in einer sozialen Einrichtung:  Verstirbt der Angehörige in einer sozialen Einrichtung, wird die Information des Arztes durch die jeweilige Einrichtung veranlasst. Nachdem Sie sich bei uns gemeldet haben, nehmen wir Kontakt mit der jeweiligen Einrichtung auf und stimmen die Abholung Ihres Angehörigen ab.

 

Formalitäten/Amtsgänge – Welche Unterlagen brauchen Sie?

 

Welche Unterlagen werden gebraucht?

Ein Sterbefall muss stets zeitnah beim jeweiligen Standesamt gemeldet werden und zwar dort, wo sich der Sterbefall ereignet hat. Das ist in der Regel eine Tätigkeit, die wir für Sie übernehmen. Zusammen mit der Todesbescheinigung des Arztes sind je nach Familienstand nachfolgende Dokumente beizubringen:

- Personalausweis oder Meldebescheinigung

- Heiratsurkunde bei Verheirateten

- Heiratsurkunde + Sterbeurkunde des Ehepartners bei Verwitweten

- Heiratsurkunde + rechtskräftiges Scheidungsurteil bei Geschiedenen

- Geburtsurkunde bei Ledigen

- bei nicht Deutscher Staatsangehörigkeit oder Geburt/Heirat im Ausland die Originalurkunde sowie deutsche Übersetzung

 

Sollten die jeweiligen Unterlagen nicht auffindbar sein, helfen wir Ihnen gerne bei der Beschaffung.

 

 

 

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